Impressum
RW Immobilien Vermietung
Inhaber: Oliver & Annika Wenzel
In der Müsse 44b
57319 Bad Berleburg
Mobil: 0160/785649
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag : 08:00 - 18:00 Uhr
Samstag : 08:00 - 12:00 Uhr
Sonntag : geschlossen
Mietbedingungen
Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten.
1. Zustande kommen des verbindlichen Mietvertrages:
1.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen.
1.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
1.3. Die Wohnung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden, es darf nur von den im Mietvertrag genannten Mietern genutzt werden.
1.4 Die nachfolgenden Vermietbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt) der RW Immobilien Vermietung, (im folgenden "Vermieter" genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB vom Vermieter abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Die AGB vom Vermieter gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Mieters die Vermietung des Appartements an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.
1.5 Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise Überlassung der Ferienwohnung. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.6 Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651a bis 651i. BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seinen Urlaub selbst. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet.
Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
1.7 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.
1.8 Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre
1.9 Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet, deren Höhe ebenfalls der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Vermieters zu entnehmen ist.
1.10 Die Preise werden während der Mietzeit je angefangene 24 Stunden berechnet.
1.11 Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens bis 4 Wochen vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekannt zu gebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein. Sofern der Mieter diese Frist überschreitet, ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden und kann den Vertrag einseitig stornieren. In diesem Fall sind Stornogebühren gemäß Ziffer 4.4 zu zahlen.
1.12 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen bis zum Anmietdatum) wird der Mietpreis sofort fällig.
2. Buchung, Umbuchung, Kündigung, Stornierungen:
2.1. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden.
2.3 Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
2.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement spätestens zum angegebenen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen zu verlassen. (Check-In 15 Uhr / Check-Out 11 Uhr)
2.5 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter die Ferienwohnung nicht termingerecht verlässt. Im Falle einer verspäteten Abreise kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
2.6 Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Ein Widerrufsrecht besteht aufgrund von § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ebenfalls nicht. Der Vermieter räumt dem Mieter allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein, wenn der Rücktritt auf schwerwiegenden Gründen beruht, die der Mieter nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Dies wäre bei einer kurzfristig aufgetretenen schweren Erkrankung oder dem Tod des Mieters oder eines nahen Angehörigen der Fall.
Bei einem solchen Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag oder von einer verbindlichen Reservierung zahlt der Mieter an den Vermieter die folgenden Stornierungsgebühren:
25% des Rechnungsbetrages bis 50 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn
50% des Rechnungsbetrages vom 49. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80% des Rechnungsbetrages vom 14. bis 1. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
95% des Rechnungsbetrages am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs
Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass durch den Rücktritt oder die Nichtabholung kein Schaden oder ein solcher nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Zur Verringerung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen, der bei den in der Versicherung vereinbarten Rücktrittsgründen (z.B. Krankheit) zum Tragen kommt. Unabhängig vom Abschluss eines solchen Vertrages bleibt der Mieter gegenüber dem Vermieter im hier beschriebenen Umfang verpflichtet.
2.7 Buchungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter gemäß Ziffer 4.2 bindend
2.8 Nach Erteilung der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter per E-Mail oder Post ist innerhalb von einer Woche eine Anzahlung von 30% bzw. min. 300 Euro zu leisten. Erfolgt die Anzahlung, die Restzahlung oder die Kautionszahlung nicht fristgemäß oder nicht innerhalb des Zahlungsziels, so kann der Vermieter nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall schuldet der Mieter als Schadensersatz die hier genannten Stornierungsgebühren zum Zeitpunkt des Rücktritts, sofern der Mieter dem Vermieter keinen geringeren Schaden nachweist.
3. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden
4. Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement vor der Übernahme genauestens zu überprüfen. Falls Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden, zeigt der Mieter diese dem Vermieter in Textform (z. B. per E-Mail) an.
5. Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet: - Das Appartement bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern.
5.1. Der Mieter hat im Rahmen seiner gegenüber dem Vermieter bestehenden allgemeinen Fürsorge- und Sorgfaltspflichten für das gemietete Appartement auch das Verschulden von seinen Mitreisenden zu vertreten. Mitreisender ist jeder, der sich mit Wissen und im Einverständnis mit dem Mieter in der Wohnung befindet.
5.2. Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung seiner allgemeinen und nach diesem Mietvertrag bestehenden Fürsorgepflichten entstehen, im gesetzlichen Umfang. Leistungen der Versicherung mindern die Schadensersatzpflicht des Mieters.
5.3. Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schadens selbst oder durch eigene Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde und Person in Höhe von 25,00 € als angemessene Ersatzleistung vereinbart.
6. Nicht unfallbedingte Schäden u. technische Defekte:
6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, im gesetzlichen Umfang.
6.2. Treten nach der Übergabe an den Mieter nicht unfallbedingte technische Defekte auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, sofern es nicht möglich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben.
6.3. Für die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung ist der Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern. Der Mieter verzichtet auch im Falle einer Kündigung auf alle weitergehenden Ansprüche, es sei denn, für den technischen Defekt ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters ursächlich.
6.4. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Abschnitt 6.2., so bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatz einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten ist.
6.5. Abschnitte 6.2. bis 6.4. gelten nicht, sofern der Mieter gemäß Abschnitt 6.1. wegen eines Bedienungsfehlers für den Schaden haftet, das heißt der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters zurückzuführen ist.
6.6. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen technischen Defekt unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
7. Haftungsbeschränkung des Mieters:
7.1. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Appartement eingebracht wurden, wie bspw. Reisegepäck, Kameras oder Fahrräder. Bei Unfällen ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter alle zur Durchsetzung seiner eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber Unfallgegnern erforderlichen Daten in Textform mitzuteilen, dies gilt auch für entsprechende Ansprüche seiner Beifahrer und Mitreisenden.
7.2. Im Falle eines Unfalls, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellunfall handelt, durch den die Gebrauchstauglichkeit des Appartements nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt auch in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet.
7.3. Bei Unfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand, und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen.
7.4. Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den Mieter tritt der Vermieter alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüchen zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.
8. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters:
8.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung von allen Schäden, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Versicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint.
8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß Abschnitt 8.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
8.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Appartements zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck.
8.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Appartements. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Appartements entstandenen Mängel des Appartements oder sonstige Schäden.
9. Verlust von Schlüsseln:
9.1. Sofern der Mieter den Verlust eines Schlüssels zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen.
9.2. Der Zeitaufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 21 € je Stunde zu entschädigen, es bleibt dem Mieter vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistungen zu minimieren.
10. Technische und optische Veränderungen:
10.1. Der Mieter darf an dem Appartement keine technischen Veränderungen vornehmen.
10.2. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Appartement optisch zu verändern.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
11.1. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
11.2. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem sich das vermietete Mietobjekt befindet.
11.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Wir haben die allgemeinen Mietbedingungen zur Kenntnis genommen.
12.Reservierung, Rücktritt und Schadenersatz
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Wird die vereinbarte (ohne abweichende Vereinbarung gelten Ziff.3. und 5. dieser Mietbedingungen) Anzahlung auf Mietpreis und/oder die Kaution vom Mieter nicht vereinbarungsgemäß erbracht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz nach der folgenden Regelung für den Rücktritt des Mieters verlangen.
Der Vermieter ist ohne Kautions- und/oder Mietanzahlung nicht verpflichtet, die Mietsache zur Verfügung zu stellen.
Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder unberechtigter Kündigung vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen. Rücktritt/unberechtigte Kündigung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 30% bzw. die Höhe der Anzahlung; 31-90 Tage vor Mietbeginn: 40%; 14 – 30 Tage vor Mietbeginn: 50%; 13 Tage oder weniger vor Mietbeginn 100%. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, hierbei gilt das Eingangsdatum. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, steht dem Vermieter ebenfalls der Mietpreis, inkl. der Bereitstellungspauschal/Servicepauschale, in voller Höhe zu.
Der Schadenersatz (Mietpreis/-anteile) ist bei Nichtabholung, Rücktritt/unberechtigter Kündigung des Mieters höher anzusetzen, wenn der Vermieter höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter niedrigeren oder das Fehlen von Schäden überhaupt nachweist. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu nennen, den der Vermieter aus wichtigem Grund zurückweisen kann.
Tritt der Ersatzmieter in den Mietvertrag zu denselben Bedingungen ein und erfüllt der Ersatzmieter den Mietvertrag, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung bzw. die Schadensersatzpflicht.
Sollte der Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet. Bei vorzeitiger Abreise vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist dennoch der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Das Appartement wird durch die vorzeitige Rückgabe automatisch wieder zur Weitervermietung freigegeben und steht dem Vermieter zur freien Verfügung. Der Vermieter ist durch die weitere Vermietung nicht verpflichtet, dem Mieter Kosten zu erstatten. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittversicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung gegen diese Kosten schützen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
17. Mietpreise
Es gelten die Preise der zur Zeit des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preisliste.
18. Zahlungsweise
Bei Vertragsschluss, spätestens innerhalb von 3 Tagen danach, ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 vereinbarten Mietpreises zuzahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis inkl. Kaution ist 1 Woche vor Reiseantritt (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) spätestens am Tage der Abholung, bei der Übergabe zu zahlen.
19. Übernahme und Abreise
Das Appartement ist zum vereinbarten Termin zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement zum Ablauf der Mietzeit zu verlassen.
20. Anreise / Abreise
Die Anreise erfolgt zu den im Mietvertrag angegebenen Übergabezeiten (Anreise 15 Uhr/ Abreise 11 Uhr) des im Vertrag festgelegten Abholtages, oder nach Absprache. Die Abreise erfolgt ebenfalls zu der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit des letzten Miettages. Steht das Appartement aufgrund eines Schadens nicht zur Verfügung sind Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund des Ausfalls ausgeschlossen. Ist kein anderes Appartement vorhanden, sind Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund des Ausfalls ausgeschlossen.
Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Abreise , hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
21. Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Appartements sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Appartement sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Das Rauchen in den Appartements ist strikt untersagt, da die Appartements u.a. auch an Allergiker und Familien mit Kindern vermietet werden. Wir sind berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch den Mieter eine Schadenersatzpauschale in Höhe von € 250,00 geltend zu machen. Dem Mieter wird gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
21.1 Mängel
Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet insbesondere nicht für die vom Mieter zu verantwortende Mängel, die durch unsachgemäße Benutzung des Appartements und dessen technischer Einrichtungen herbeigeführt wurden.
Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Appartement oder seiner Ausstattung hat der Mieter noch während der Mietzeit schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen.
22. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Abreise in vertragsgemäßem Zustand. Bei Schäden haftet er für den eingetretenen Schaden. Für Schäden die während der Mietzeit durch andere Personen entstehen und die nicht durch eine Versicherung( Haftpflichtversicherung) beglichen werden, haftet der Mieter ebenfalls. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch Alkohol- oder drogenbedingte Untüchtigkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl- oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen 8 (siehe Ziff. 14) oder der Mieter, von ihr gebrauch zu machen.
Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
24. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regel gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren.
25. Schlussbestimmungen
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen; mündliche Zusagen nicht abgegeben. Sollten einzelne Punkte dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.